Hallo,
tja Winfried, du willst es ja nicht anders. Das war es dann wohl mit dir
und dem letzten Rest Glaubwürdigkeit in drta. Du willst hier den
Rechtsgelehrten spielen und bist nicht einmal fähig deine eigenen Webseiten
bzw. deren Impressum richtig einzuordnen. Verwechselst geschäftsmäßig und
gewerbsmäßig. Wirfst Öffentlichkeit, Privatheit, drinnen und draußen
durcheinander. Hältst freie Meinungsäußerung für das gleiche wie anonyme
Meinungsäußerung usw. Aber Schritt für Schritt. Zum Absch(l)uss mein
letzter Beitrag zum Thema. Im Text vorkommende Fragen sind als rhetorisch
zu verstehen und bedürfen dementsprechend keiner Antworten. Dich nimmt
sowieso endgültig keiner mehr ernst. Kümmer dich in Zukunft wieder um die
kleinen Kinder dieser Welt, die alle zusammen in böser Absicht dein Auto
umkreisen.
Post by W. WackerVorbemerkung: Es geht in diesem Thread nicht mehr um
die leidige Realnamediskussion, sondern um die Behauptung
von Norbert, Usenetartikel wären Impressumspflichtig. Diese
Behauptung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage und
dient offenbar nur der Verunsicherung neuer Teilnehmer.
Entweder, du lügst ganz bewusst, oder du hast ein anderes noch größeres
Problem. Wie du weißt und jeder nachlesen kann, habe ich nicht behauptet,
dass ein Usenetbeitrag impressumspflichtig ist.
Genauso wenig habe ich jemals behauptet, dass der Nutzer im Usenet ein
Teledienst ist und dessen Pflichten unterliegt. Im Gegenteil bin ich einer
derjenigen, die dir dies mit Mühe erklärt und zumindest das unreflektierte
Nachplappern beigebracht haben. Meine Aussage ist genau die, dass aus TDG
und TDDSG absolut keine Schlüsse für das Nutzer – Nutzer Verhältnis im
Usenet gezogen werden können. Du bist derjenige der solche Schlüsse zieht.
Genau diese Verdrehung der Tatsachen habe ich im Vorposting gegenüber Max
Muster bemängelt. Ich kann das daher nur als erneute absichtliche und
böswillige Verleumdung von dir werten.
Das du auch den Eindruck erwecken willst, ich würde das Recht auf freie
Meinungsäußerung in Frage stellen, ist eine ganz besonders unverschämte
Post by W. WackerDurch all dies ergibt sich,
daß man gerade in der Öffentlichkeit das Recht auf freie
Meinungsäußerung genießt. Also genau dort, wo Du es bestritten
hast!
Du kannst nicht einmal das Recht auf freie Meinungsäußerung vom Recht auf
anonyme Meinungsäußerung unterscheiden. Oder willst du nur wieder Ablenken?
Glaubst du ernsthaft mit ellenlangen Erklärungen zu nie gemachten Aussagen
und von dir erfundenen Aussagen auch nur einen einzigen Leser zu
übertölpeln? Ausgerechnet du unterstellst anderen Manipulation der Leser.
Ich jedenfalls habe bisher nie von freier Meinungsäußerung gesprochen.
Post by W. WackerDaß das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht überall gilt, ergibt
sich aus dem einfachen Umstand, daß Privatpersonen nun mal
nicht der Staat sind und mißliebige Meinungäußerungen dadurch
unterbinden oder quittieren können, indem sie z.B. von ihrem
Hausrecht gebrauch machen oder Dir z.B. die Wohnung oder
das Arbeitsverhältnis kündigen, etc.
Wieso gibt es das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht überall? Ich gehe
mal davon aus, dass du von Deutschland sprichst. Kannst du nicht
differenzieren zwischen freier Meinungsäußerung und dem Recht alles in
jeglicher Form sagen zu dürfen? Sprich: dass man nicht jeden beleidigen
darf ist für dich eine Beschneidung der freien Meinungsäußerung? So gesehen
gibt es dann gar kein Recht auf freie Meinungsäußerung, weil dies schon im
Grundgesetz ausgeschlossen wird? Hinweis: Den Satz zitieren und behaupten
ich hätte gesagt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung im Grundgesetz
ausgeschlossen wird. Was reimst du dir mit Staat, Privatpersonen und
Hausrecht zusammen? In meiner Wohnung habe ich kein Recht auf freie
Meinungsäußerung? Und in fremden Wohnungen nicht? Dein Arbeitgeber darf dir
nach einer Beleidigung nicht kündigen und deshalb darfst du deine Meinung
nicht frei äußern? Na, versuch es doch mal, wetten es geht doch? Man hat
deiner Meinung nach also nur draußen ein Recht auf freie Meinungsäußerung?
Und da darf man die Meinung frei äußern, weil der Staat missliebige
Meinungsäußerungen unterbinden kann? Du setzt offensichtlich Öffentlichkeit
mit draußen gleich. Was für ein Kraut nimmst du eigentlich?
Ich leite aus der Rechtslage in anderen Fällen (Buch, Flugblatt, Webseite,
Forum, Gästebuch etc.) ab, dass bei einer Beschäftigung eines Gerichts mit
dem Usenet in der Frage Realname/Anonymität meiner Meinung nach das Gericht
analog zu den anderen Fällen vermutlich zu der Überzeugung kommen würde,
dass wie in den anderen Fällen ein Verantwortlicher korrekt zu benennen
wäre. Ich schrieb eine Lösungsmöglichkeit wäre ein Realname. Ich schrieb
eine andere Lösungsmöglichkeit wäre die Verantwortlichkeit durch den
Provider. Diese Verantwortlichkeit könnte im Fall des Falles dann
allerdings möglicherweise durch ein Impressum zum Ausdruck gebracht werden
müssen. Wobei ein solches Impressum wohl kaum für jeden einzelnen Beitrag
fällig würde. Auf solche Ideen kannst nur du kommen.
Ob meine Analogie stimmt, kann im Zweifel wohl nur ein Gericht endgültig
entscheiden. Insbesondere aufgrund der Rechtssprechung bei Foren und
Gästebüchern ist diese Analogie ist allerdings wesentlich plausibler, als
deine von dir als Tatsachen behaupteten Auslegungen.
Da sich bisher meines Wissens kein Gesetz und kein Gericht in dieser Frage
explizit mit dem Usenet auseinandergesetzt hat, kann man bis zu einer
entsprechenden Regelung nur mit Analogschlüssen arbeiten. Ich habe davor
gewarnt, welche Konsequenzen sich ergeben könnten, wenn sich Gerichte oder
Gesetze mit der Problematik auf das Usenet bezogen beschäftigen würden. Und
hier wäre IMHO tatsächlich eine möglicherweise gezogene Parallele zu
Webforen fatal für das Usenet.
Meine Analogie dient zudem nicht dazu eine Impressumspflicht zu belegen,
sondern dazu deine Behauptungen eines gegebenen Rechtes auf Anonymität zu
widerlegen.
Dein Ablenkungsversuch hilft dir auch nicht. Meine Analogbeispiele beweisen
unumstößlich als klarer und belegbarer Widerspruch zu deiner Behauptung die
Unrichtigkeit deiner Behauptung.
Deine Behauptung: Es gibt ein generelles Recht auf Anonymität (=
Veröffentlichung ohne konkrete Benennung eines Verantwortlichen mit
korrektem Namen)
Gegenbeispiele: Flugblatt, Forum, Webseite, Buch, Gästebuch
Folgerung: Deine Behauptung ist falsch
Post by W. WackerPost by Norbert HeidbüchelMoment mal, _du_ hast ein Recht auf Anonymität aus dem
TDDGS ableiten wollen. Ich habe dies widerlegt mit dem
Hinweis, dass das TDDGS keine Aussage zum Nutzer-
Nutzer Verhältnis macht.
Richtig. Das TDDSG regelt nicht das Nutzer-Nutzer-Verhältnis.
Danke das du mir sagst, was ich (und andere) dir mühevoll beigebracht
habe(n). Dabei hatte ich dir überhaupt nicht geantwortet bzw. nicht von dir
gesprochen und somit auch nicht behauptet, dass du etwas behauptest. Zitate
aus dem Zusammenhang zu reißen und für deine Verschleierungstaktik zu
missbrauchen ist ja immer deine Masche. Die Antwort ging an Max Muster und
der hat sich nun einmal auf das TDDGS bezogen. Oder ist das eine deiner
Inkarnationen?
Der ganze Rest deines Schreibens sind, wie an obigen beiden Fällen
exemplarisch gezeigt, mal wieder deine üblichen Verdrehungen und
Auslegungen, die höchstens beweisen, dass du anderen Beiträgen nicht folgen
kannst und zudem keine Ahnung hast, wovon du selbst redest. Zum weiteren
Post by W. WackerPost by Norbert HeidbüchelAnaloges wurde von der Rechtssprechung wie schon gesagt
auf Webseiten, Gästebücher etc. übertragen und würde IMHO
auch im Usenet angewendet, wenn denn eine gerichtliche
Klärung herbeigeführt würde.
Webseiten sind Impressumspflichtig, sobald sie geschäftsmäßig
betrieben werden. Das Posten von Usenetbeiträgen geschieht
nur in Ausnahmefällen geschäftsmäßig. Webseiten sind mit
Usenetbeiträgen nicht vergleichbar.
Du hast ja offensichtlich noch nicht mal die einfachsten Basics drauf.
Erkunde dich mal schleunigst was geschäftsmäßig überhaupt heißt.
Geschäftsmäßig ist nicht dasselbe wie geschäftlich oder noch deutlicher
kommerziell, wie du offensichtlich annimmst und unterstellst. Sonst kämst
du ja nicht zu obiger Aussage, zudem spricht dein Impressum eine noch
deutlichere Sprache (s.u.). Was sollte sonst
Post by W. Wacker. Das Posten von Usenetbeiträgen geschieht
nur in Ausnahmefällen geschäftsmäßig.
heißen?
Oder weißt du es und willst wieder mal nur durch Verschleierung
manipulieren? Usenetbeiträge sind genauso für die Öffentlichkeit bestimmte
Beiträge, wie Webseiten, Foren, Gästebücher. Entsprechend sind sie
natürlich damit vergleichbar. Oder schreibst du neuerdings im Usenet nur
für deinen Privatgebrauch um die Beiträge kurzzeitig deinen Verwandten zur
Verfügung zu stellen und wir sind alles Raubkopierer deiner Erzeugnisse?
Und warum sollte das dann für Foren und Gästebücher nicht gelten? Dort
fordert die Rechtslage aber einen Verantwortlichen. Bei Foren ja – beim
Usenet nein? Das glaubt doch wohl niemand ernsthaft. Sogar viele Teilnehmer
können ja nicht mal zwischen Foren und Newsgroups unterscheiden. Die
Annahme, die Rechtssprechung würde ggf. da einen Unterschied machen, ist
ausgesprochen gewagt. Eine ausdrückliche Befreiung von Usenetartikeln von
diesen Pflichten durch das TDDSG gar entspringt rein deiner Phantasie.
Im Zweifel wird dies nur ein Gericht auslegen können. Bis dahin bleibt jede
Aussage Spekulation. Wobei ich behaupte, für meine Auslegung die größere
Wahrscheinlichkeit zu haben. Jeder Leser muss sich bis dahin ein eigenes
Urteil dazu machen. Ein Gericht wird auch mit ziemlicher Sicherheit nicht
unterschiedliche Bewertungen für jeden einzelnen Usenetbeitrag machen,
sondern das Usenet als Gesamtheit bewerten. Wieder in Analogie zu
Flugblättern, Büchern, Foren usw. Deshalb befürchte ich, dass die Provider
verantwortlich gemacht würden. Denn damit wären Newsgroups und Foren
rechtlich gleichgestellt.
Nochmal: ich leite meine Analogien nicht über das TDDSG ab, sondern aus der
Rechtslage bzgl. anderer an die Öffentlichkeit gerichteter Publikationen
(Webseite, Forum, Gästebuch, Flugblatt). Hier greifen jeweils
unterschiedliche Rechte, bei Flugblättern z.B. die Landespressegesetze. Z.B
Auszüge aus dem Landespressegesetz Hessen; Quelle:
http://www.presserecht.de/:
§4 [Druckwerke]. (1) Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle
Druckerzeugnisse sowie alle anderen zur Verbreitung bestimmten
Vervielfältigungen von Schriften und bildlichen Darstellungen mit oder ohne
Schrift und von Musikalien mit oder ohne Text oder Erläuterungen.
§6 [Impressum]. Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden
Druckwerk sind Name und Wohnsitz des Druckers und, wenn das Druckwerk zur
Verbreitung bestimmt ist, des Verlegers oder – beim Selbstvertrieb – des
Verfassers oder Herausgebers zu nennen. Der Drucker kann statt mit seinem
Namen auch mit seiner handelsgerichtlich eingetragenen Firma genannt
werden. Wird der Verleger unter einer handelsgerichtlich eingetragenen
Firma tätig, so sind Namen und Wohn-sitz der Vertretungsberechtigten zu
nennen.
Auch dies beweist die Unrichtigkeit deiner Behauptung eines generellen
Rechtes auf Anonymität. Abgesehen von deiner Faselei von Impressumspflicht
aus Gründen des Verbraucherschutzes. Benutzt du Flugblätter als
Toilettenpapier und das Impressum schützt dich, falls es abfärbt? Welche
färben stärker CDU, CSU, SPD, Grüne oder FDP?
Artikel 5 GG, den du bezeichnenderweise zur Untermauerung deiner Sicht
anführst und zu den wildesten Ableitungen missbrauchst, aber aus gutem
Grund nicht zitierst besagt:
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und
Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der
Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art5
Da steht überhaupt nichts von Anonymität. Offensichtlich verwechselst du
freie und anonym. Ja, der Staat erlaubt dir frei zu reden, aber er nimmt
dich in die Pflicht, dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. Alternativ
darf auch jemand anders die Verantwortung für dich übernehmen.
Dazu Artikel zur Verantwortung bei Foren, Gästebüchern und Chats:
http://www.heise.de/ix/artikel/2002/12/096/
http://www.internetrecht-rostock.de/chat.htm
Damit wir international sind:
http://opserpir.free.fr/expl_all.htm
Besonders interessant dieses Urteil:
„Gemäß LG Köln (Urt. v. 5.10.2001 - 28 O 346/01) haftet der Betreiber einer
Community, hier Microsoft Deutschland, für rechtswidrige Inhalte seiner
Mitglieder der Community MSN. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mitglied
Bildmontagen angefertigt und zum Verkauf angeboten, auf denen der Kopf von
Steffi Graf mit fremden Körpern zu einer pornografischen Darstellung
erstellt wurden. Es handele sich hier um eigene Inhalte von Microsoft gem.
§ 8 TDG (n.F.). Microsoft habe die Inhalte zwar nicht selbst eingestellt,
habe sich die Inhalte aber deshalb zu eigen gemacht, weil das Unternehmen
eine weitreichende inhaltliche und organisatorische Verfügungsgewalt über
die eingestellten Inhalte hat. Diese reichen sogar bis hin zur Einräumung
von Nutzungsrechten an eingestellten Inhalten vom Nutzer an Mictrosoft im
Nutzungsvertrag. Außerdem konnten die Nutzer auch unter einem Pseudonym
Inhalte einstellen und sich so gewissermaßen hinter Microsoft verstecken.
Eine andere rechtliche und praktische Ausgestaltung des Forums kann
allerdings zu einer anderen rechtlichen Einschätzung führen.“
Quelle: http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r16.html
Überall da, wo es eindeutige Regelungen gibt, wird das Interesse deutlich
bei öffentlichen Äußerungen (ich kürze es mal wieder so ab) einen konkret
mit richtigem Namen und Adresse benannten Verantwortlichen zu haben. Es
scheint sogar recht riskant für die Betreiber von anonymen Foren zu sein,
da die Verantwotung auf sie übertragen wird. Das Usenet ist bisher nur
noch nicht explizit in der Rechtssprechung erwähnt. Zum Glück. Deshalb sind
verschiedenste Interpretationen möglich, von denen keine den Beweis der
Richtigkeit erbringen kann. Das kann nun mal nur ein Richter.
Für das Beispiel der Rede vor 100 Leuten im Park ist das Versammlungsrecht
zuständig. Nach § 14 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes muss eine Versammlung
unter freiem Himmel angemeldet werden.. „Die Abhaltung einer Versammlung
ohne vorgeschriebene Anmeldung ist sogar nach § 26 Nr. 2 VersG strafbar!“
Quelle: http://www.hansklausweber.de/html/versammlungsrecht1.html
Die Details des Versammlungsrechts sind äußerst kompliziert, aber es reicht
ja, der hiermit erbrachte Nachweis, dass es auch da kein generelles Recht
auf Anonymität gibt.
Es ist genau so, wie ich ständig schreibe:
Aus geltendem Recht lässt sich ein Recht auf Anonymität im Usenet nicht
beweisen. Es gibt im Gegenteil starke Hinweise darauf, dass genau wie bei
anderen Publikationen ein Gericht im Zweifel die korrekte Benennung eines
Verantwortlichen fordern würde.
Hier noch einige Links als weitere Belege für meine Sichtweise:
Zunächst das Impressum deiner Webseiten, welches eindeutig beweist, dass
du nicht einmal mit der gültigen Rechtslage bzgl. deiner eigenen Webseiten
vertraut bist.
http://www.realname-diskussion.info/impressum.htm
"Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Angebot um
eine private Homepage handelt und nicht um ein geschäftsmäßiges Angebot im
Sinne des TDG §6. Das Angebot unterliegt damit nicht der Impressumspflicht
nach diesem Gesetz."
Selbstverständlich handelt es sich bei deinen Webseiten um ein
geschäftsmäßiges Angebot im Sinne des TDG §6. Natürlich stehen deine
Webseiten dauerhaft im Web. Ansonsten lösche sie ganz schnell. Der
Testzeitraum ist längst abgelaufen.
Ein Blick in die derzeit laufende Diskussion zum Impressum in
de.soc.recht.datennetze, in der (der Gruppe) du ja auch derzeit anwesend
bist würde zwar reichen, aber du brauchst ja noch ein paar Links, die
zeigen, dass deine Aussagen eindeutig falsch sind.
Eine gut verständliche Erklärung:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Es lohnt sich die ganze Seite aufmerksam zu lesen. Es ergeben sich viele
Hinweise, die auch im Usenet relevant sein können. Besonders die Erwähnung
von Foren und der dafür gegebenen Impressumspflicht ist bemerkenswert und
unterstützt IMHO meine Schlussfolgerungen.
Ich zitiere:
"Die Impressumspflicht gilt aber für alle geschäftsmäßigen, d.h. auf Dauer
angelegten Webseiten, unabhängig davon, wie der Benutzer zu ihnen kommt.
Auch ein für die Öffentlichkeit einsehbares Forum oder ein Gästebuch
braucht deshalb einen klar erkennbaren Link zum Impressum."
"Ergänzend sei noch gesagt, daß der Begriff "privater Webmaster" eine
umgangssprachliche Bezeichnung ist, die keinerlei Bedeutung für
Rechtsvorschriften hat."
"In Diskussionsforen zum Internet-Recht taucht bisweilen die Frage auf, ob
für private Webmaster überhaupt eine Impressumspflicht bestehe. Schon
alleine die Frage irritiert: Warum will ein (seriöser) Webmaster seine
Impressumspflicht wegdiskutieren? Welche Gründe hat ein Webmaster, auf
seinen Seiten seine Identität nicht angeben zu wollen?
Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst
notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck
"geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen
"geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf
eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet
werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber
bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die
nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen
man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht
werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf
einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen.
Und ebenso muß auch derjenige, der eine Webseite als Kontaktanzeige nutzt
und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht
preisgeben."
"In der "Realen Welt", also dem Leben außerhalb des Internet, gilt die
Impressumspflicht seit je her für alle an die Öffentlichkeit gerichteten
Publikationen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt
wird oder nicht. Jeder, der sich schon einmal politisch engagiert hat und
in der Fußgängerzone Flugblätter verteilt hat, oder wer sich als Schüler in
der Redaktion der Schülerzeitung beteiligt hat, kennt die generelle Pflicht
zur Angabe eines Impressums, das meist mit dem Kürzel "ViSdP"
(Verantwortlich im Sinne des Presserechts) eingeleitet wird. Zwar findet
man insbesondere auf politisch strittigen Flugblättern häufig bewußt
fehlerhafte Adressen wie z.B. "Käpt'n Antifa, Links Radikal 13, D-110
Polizei"; Die geltende Rechtslage ist aber so, daß in jeder an die
Öffentlichkeit gerichteten Publikation ein korrektes Impressum stehen muß
und daß in diesem die für den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und
Adressen nachlesbar sein muß.
Die Impressumspflicht für Webseiten ist also keine juristische
Besonderheit, sondern lediglich eine Angleichung an die für
Papier-Veröffentlichungen geltenden Vorschriften."
Auch bei den weiteren Links sollte man aufmerksam alles lesen, da sich
viele Hinweise finden, die möglicherweise auch für das Usenet relevant
sind.
http://www.adversario.de/article176.html
"Privat heisst nicht privat, und das kann wohl auch nur der Jurist
verstehen. Geschäftsmässig sollen die Teledienste sein und das heisst, sie
müssen auf Dauer angelegt sein, unabhängig davon, ob gewerblich oder
geschäftlich oder mit Gewinnabzielungsabsicht."
Nur damit es nicht heißt, die 2 Links wären Ausnahmen.
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=304781.htm
http://www.weltenstadt.de/schatzwaechter/impressum_txt.php
Loading Image...
Das sind nur die ersten Treffer bei Google. Wer mehr Bedarf hat, wird dort
schnell weiter fündig.
TILT - YOU LOST
Schon an der rechtlichen Einordnung deines eigenen Impressums scheiterst du
kläglich. Spätestens damit ist jedem klar, welche Qualität deine Beiträge
und Webseiten haben und du bist in drta Geschichte.
Als Mitglied des MMC verleihe ich dir hiermit den bronzenen holycom. Du
darfst ab sofort den Ehrentitel "Träger des bronzenen holycom" in deiner
Signatur verwenden. Diese internationale Auszeichnung wird nach intensiven,
internationalen Beratungen vom MMC erstmalig in Europa und weltweit erst
zum zweiten Mal verliehen. Du darfst entsprechend stolz sein. Wir sind
sicher, dass du auch in Zukunft deinem neuen Titel nach Kräften Ehre
erweisen wirst.
RIP
Grüße
Norbert (Heidbüchel)
--
<http://www.drta-archiv.de/bittebeachten.htm>
<http://www.wschmidhuber.de/realname/>